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   BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98   

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https://dejure.org/1998,12701
BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98 (https://dejure.org/1998,12701)
BPatG, Entscheidung vom 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98 (https://dejure.org/1998,12701)
BPatG, Entscheidung vom 14. August 1998 - 33 W (pat) 41/98 (https://dejure.org/1998,12701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 83 Abs. 2
    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft mangels eigenartigen Gesamteindrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98
    Zur Begründung führt sie aus, daß es nach den Grundsätzen der "NEW MAN"-Entscheidung (BGH GRUR 91, 136) für die Anerkennung der Unterscheidungskraft ausreiche, wenn die schriftbildliche Wiedergabe einer Kennzeichnung eigenartig und prägnant sei.

    Nach der "NEW MAN"-Entscheidung (BGH GRUR 1991, 136, 137) ist eine Marke hinreichend unterscheidungskräftig, wenn sie in ihrer graphischen Wiedergabe eine über die herkömmliche Werbegraphik hinausgehende Eigenart und Prägnanz besitzt, die das Erinnerungsvermögen des Verkehrs in herkunftskennzeichnender Weise beeinflussen kann.

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98
    Aus einem etwaigen, die Gefahr von Verwechslungen mit einer älteren Marke hervorrufenden markenmäßigen Gebrauch einer glatt beschreibenden Angabe in einfacher schriftbildlicher Gestaltung (vgl BGH GRUR 1955, 484 "Luxor/Luxus") kann daher nicht der Schluß auf ihre Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG gezogen werden.
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Auszug aus BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98
    Es ist daher je nach den Umständen ihrer Gestaltung notwendigerweise entweder nur aus dem Wort Schutz zu gewähren (vgl BGH GRUR 1964, 381 "WKS Möbel"; 1973, 476 "Praemix") oder der Schutz auf die konkret eingetragene Form zu beschränken.
  • BPatG, 29.11.1996 - 33 W (pat) 17/96
    Auszug aus BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98
    Der angemeldeten Marke wird aber auch durch die graphische Gestaltung und die Farbgebung, die ebenfalls Bestandteil der Marke bildet (vgl BPatGE 37, 72 "TAX FREE"; GRUR 1997, 285 "VISA-Streifenbild"), insgesamt nicht die Funktion eines individuellen betrieblichen Unterscheidungsmittels verliehen.
  • BPatG, 22.10.1996 - 24 W (pat) 241/95
    Auszug aus BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98
    Vielmehr wird gerade die Farbe "rot" in der Werbung häufig als Symbol für Angriffslust oder Gefahr verwendet (vgl zur Symbolwirkung von Farben auch BPatGE 36, 153 "BLUE LINE") und liegt daher in Verbindung mit Mitteln zur wirksamen Bekämpfung einer unerwünschten Kalkbildung oder schädlichen Kalkablagerung als Unterstreichung der Aussage "anti" außerordentlich nahe (vgl auch BPatG GRUR 1997, 530 "Rohrreiniger"; BPatGE 38, 239 "Jean's").
  • BPatG, 25.03.2003 - 27 W (pat) 41/02
    Abgesehen davon, dass schon aus der Voreintragung derselben Marke kein Anspruch auf Eintragung hergeleitet werden kann, weil die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke eine Rechtsfrage darstellt (vgl. Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Auflage, § 8 RdNr 84 f mwN), ist auch der graphisch ausgestaltete Einzelbuchstabe "M" nicht mit der angemeldeten Wortfolge "Feine Mode" vergleichbar, in die das graphisch ausgestaltete "M" als lediglich werbeüblich schmückende Zutat eingebunden ist (vgl auch BPatGE 40, 214, 217).
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